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NotariatWährend der Rechtsanwalt parteiischer Interessenvertreter seines Mandanten ist, ist Die Hinzuziehung eines Notars ist bei manchen Rechtsgeschäften vorgeschrieben und
Der Notar ist nämlich von Gesetzes wegen verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu er- Die Hinzuziehung eines Notars ist für viele besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben, z.B. bei Grundstückkaufverträgen, Gründung bestimmter Gesellschaften oder bestimmte erbrechtliche Verfügungen und Verträge. Solche Geschäfte müssen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften beurkundet werden, ansonsten sind sie nichtig. Auch wenn eine Beurkundung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die Hinzuziehung eines Notars in vielen Fällen sinnvoll.
Die Unparteilichkeit eines Notars gewährleistet, Der Notar ist vorwiegend auf folgenden Rechtsgebieten tätig:
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